Wilkommen in der freundlichen Pension Maas
 

Hausordnung

Der Aufenthalt in einer Pension vollzieht sich unter besonderen Bedingungen und erfordert von

allen Bewohnern/Bewohnerrinnen ein großes Maß an gegenseitiger Rücksichtsnahme:

 

Wir bitten Sie ihre gesamten persönlichen Sachen in ihrem Zimmer unterzubringen.

 Wer Schäden am Gebäude oder Inventar verursacht, haftet dafür im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.

 Diebstahl und vorsätzliche Sachbeschädigung werden unverzüglich zur Anzeige gebracht.

 Ersatz für eventuelle Beschädigung und für verlorengegangene Schlüssel wird in Rechnung gestellt und sind bei Abreise in bar zu bezahlen.

Mit Rücksicht auf die Schlafenszeiten sollte eine Benutzung der Duschen in den Nachtstunden (22:00-06:00 Uhr) möglichst vermieden werden.

Lärm ist zu vermeiden.

 In der Zeit von 22:00-06:00 Uhr ist das Recht jedes Hausbewohners und der Anwohner auf Nachtruhe zu respektieren.

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass gegen Lärmbelästigung im Interesse aller Pensionsbewohner Maßnahmen gegen den Verursacher bis hin zur Kündigung des Pensionsvertrages getroffen werden können.

 Die Übernachtung hausfremder Personen ist grundsätzlich untersagt.

 Der Schlüssel darf nicht an fremde Personen übergeben werden.

Für die Dauer des Aufenthaltes ist für eine Verwahrung und Sicherung der eigenen Sachen selbst zu sorgen.

 Die Pension Maas übernimmt keine Haftung. Das Halten und Mitbringen von Tieren ist nur nach Absprache erlaubt.

Waffen jeglicher Art dürfen nicht in die Pension eingebracht werden.

 Das eigene Nachgehen wirtschaftlicher Zwecke innerhalb unseres Hauses kann nicht gestattet werden.

Die Pensions-Leitung übt das Hausrecht aus! In dringenden Fällen erlaubt sich die Pensions-Leitung,

die Zimmer zur Ausübung des Hausrechtes zu betreten, um Notwendiges zu veranlassen.

Bei Störung des Hausfriedens oder Verstoß gegen die Hausordnung ist die Pensions-Leitung befugt,

geeignete Maßnahmen zur Wiederherstellung der Ordnung zu treffen.

Pensionsverweise können nach wiederholter Abnahmung oder bei groben Verstößen gegen den

Hausfrieden ausgesprochen werden.